Auf das heterogene städtebauliche Umfeld versucht der Entwurf ein ordnendes stadträumliches Bebauungskonzept zu finden: Die einzelnen Gebäude mit 48 Wohn- und 20 Kurzzeitplätzen gruppieren sich so, dass sich sowohl ein Platzraum als zentraler Erschließungsraum als auch ein Straßenraum als Weg zur Bushaltestelle räumlich abzeichnen und dem Gebiet stadträumlich eine gewisse Zusammengehörigkeit und Identifikationsqualität geben.
Das Wohnen für Behinderte sollte sich so wenig wie möglich vom üblichen Wohnen unterscheiden. Der bisher übliche ‚Heimcharakter‘ sollte vermieden werden. Die Wohneinheiten werden deshalb in auch von außen erkennbaren eigenen ‚Häusern‘ untergebracht, die optisch zurückhaltend durch verglaste schmale Brückenbauten zu den erforderlichen Nutzungswohneinheiten miteinander verbunden sind. In einem weiteren Gebäude sind erforderliche zentrale Einrichtungen untergebracht.