Neugliederung des Gebäudeinneren unter Erhalt denkmalgeschützter Bauteile, Erneuerung des Daches, Fassadensanierung entsprechend dem Originalzustand. Im Spitzboden werden alle Kaminaufbauten abgebrochen. Schäden in der Dachkonstruktion werden ausgebessert, die Konstruktion wird für den Einbau einer Wärmedämmung angepasst. Die Dachschrägenverkleidung und leichte, nicht tragende Einbauten im Mansardgeschoss werden komplett abgebrochen. Die bestehenden Gauben werden abgebrochen und durch neue, mit der Denkmalpflege abgesprochene Gauben ersetzt. Auf diese Weise kann das Mansardgeschoss den Anforderungen jeglicher Nutzung an Belichtung gerecht werden.
Die vorhandenen beiden Treppenhäuser werden beibehalten, das Nebentreppenhaus wird gemäß den brandschutztechnischen Erfordernissen mit Stahlbetontreppenläufen ausgestattet. Das Haupttreppenhaus kann in der vorhandenen Ausstattung erhalten bleiben. Das Gebäude erhält im Innern einen neuen, behindertengerechten Aufzug.
Die Fassaden des Gebäudes werden entsprechend den Anforderungen des Denkmalschutzes wieder hergestellt.